3+ baumanagement
Architekt Dipl. Ing. (FH) Andrew Ch. Kopschina

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Wir sind als Nachweis- und Vermittlungsmakler für Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte tätig.  
  
 

Auftraggeber ist sowohl der ein Objekt anbietende, als auch der ein Objekt suchende Interessent.

  
 Wir sind berechtigt für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
  
2.Mit der Inanspruchnahme unserer Maklerdienste kommt ein Maklervertrag zustande, aufgrund dessen der Auftraggeber verpflichtet ist, an den Makler eine Provision zu zahlen.
  
 Im Allgemeinen wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Grundsätzlich ist diese jedoch nicht erforderlich. Durch schlüssiges Verhalten entsteht die Vereinbarung stillschweigend.
  
3.Beim einfachen Alleinauftrag ist es dem Kunden nicht erlaubt, weitere Immobilienmakler zu beauftragen. Wir sind zur regen und intensiven Tätigkeit verpflichtet. Der Kunde darf provisionsfrei Eigengeschäfte tätigen. In diesem Falle darf eine individuelle Aufwandsentschädigung vereinbart werden. Der Kunde wird durch uns über die Abänderung der gesetzlichen Regelung aufgeklärt. 
  
 Ein qualifizierter Alleinauftrag kann individuell vereinbart werden. Dabei ist es dem Kunden nicht erlaubt, weitere Immobilienmakler zu beauftragen. Wir sind zur regen und intensiven Tätigkeit verpflichtet. Der Kunde darf ferner kein Eigengeschäft tätigen. Alle Interessenten, sind an uns zu verweisen. Der Kunde wird durch uns über die Abänderung der gesetzlichen Regelung aufgeklärt.
  
4.Generell bedarf die Weitergabe von Informationen über alle Objekte an weitere Interessenten unserer Zustimmung. Gleiches gilt für Vervielfältigung unserer Exposes, sowie die Weitergabe an Dritte.
  
 Bei Weitergabe, ohne unsere Zustimmung, ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  
5.Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich, spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises, unter Offenlegung der Informationsquelle, mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns auf dem Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass er uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
  
6.Die durch uns gemachten Angaben über die Immobilie beruhen ausschließlich auf Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht.
  
 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  
7.Wir schließen die Haftung für Vermögensschäden bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit aus. Ein Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit kann durch eine individuelle Vereinbarung ausgeschlossen werden.
  
8.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers (Esslingen).
  
9.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.